Die Gestapo verfasste täglich Berichte über Verhaftungen. Sie veranschaulichen, wie Jüdinnen und Juden durch antijüdische Bestimmungen eingeschränkt und für alltägliches Verhalten bestraft wurden. Zum Beispiel für das Überschreiten der gesetztlich festgelegten Ausgehzeit für Jüdinnen und Juden oder das Ausgeben als Nicht-Juden.
Jüdinnen und Juden war es ab 1938 verboten, Parks und Theater zu betreten oder bestimmte Berufe (z.B. Ärztin/Arzt) auszuüben. Manche widersetzten sich diesen Verboten und riskierten damit - bewusst oder unbewusst - Strafen. Aus den Berichten der Gestapo geht hervor, dass im Zeitraum von September bis Oktober 1940 mehr als 100 Personen jüdischer Herkunft wegen Überschreitung der Ausgehzeit und verbotenem Kino- und Theaterbesuch zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Ein Jahr später drohte ihnen dafür die Deportation.
„Tagesbericht Gestapo Wien Nr. 7, 21.-23.9.1943, Datenbank Gestapo-Opfer DÖW
Tagesbericht:
zu 7): Juden Am 21.9.1943 wurde die Jüdin Margarethe Henriette S. Beck geb. Mihaly, 8.2.1910 Wien geb., DRA., rk, verh., Wien, II., Glockengasse 8a wh., festgenommen. Sie lebt in kinderloser Mischehe und hat wiederholt Gaststätten, Kinos und Theater besucht. Bei der Personenfeststellung hat sie ihre jüdische Abstammung verschwiegen. Gegen sie wird Schutzhaft beantragt."
Hier im ersten Bezirk gab es - damals wie heute - Lokale, Kinos und Theater. Lies dir den Tagesbericht der Gestapo zur Verhaftung von Margarete Beck durch.
- Denkst du, es war als Mensch mit jüdischer Herkunft während der NS-Zeit widerständig, Unterhaltungslokale zu besuchen? Erkläre warum oder warum nicht.
Margarete Beck (*1910) wohnte im zweiten Bezirk. Nach ihrer Gestapo-Haft wurde sie im November 1943 nach Auschwitz deportiert und umgebracht.